Satzung des SPD - Ortsverein Heimbach


§ 1 Name und Tätigkeitsgebiet

Der Ortsverein ist der Zusammenschluss aller Mitglieder der SPD, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Heimbach haben. Der Ortsverein führt den Namen „SPD - Ortsverein Heimbach " .

 

§ 2 Parteizugehörigkeit

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Ortsvereinsvorstand. Im übrigen gilt § 3 und § 4 des Organisationsstatuts.

 

§ 3 Organe

Organe im Sinne des Bezirkstatuts sind : die Mitgliederversammlung, der Ortsvereinsvorstand.

 

§ 4 Die Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsverein, sie entscheidet über die in ihrem Bereich durchzuführenden politischen und organisatorischen Aufgaben.

Sie wählt den Vorstand und die Revisoren sowie die Delegierten zum Unterbezirksparteitag und zum Unterbezirksparteiausschuss. Ihr obliegt die Aufstellung der Vorschlaglisten für den Stadtrat und Kreistag sowie der Wahl der Delegierten zu den Wahlkonferenzen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes , der Revisoren und der Stadtratsfraktion entgegen.

b) In jedem Kalenderjahr findet eine Jahreshauptversammlung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 10 Tage vorher unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung an alle Mitglieder . Wenn frist- und formgerecht eingeladen wurde, ist die Mitgliederversammlung, unabhängig von der Zahl der Erschienenen, beschlussfähig. Weitere Mitgliederversammlungen werden nach Zweckmäßigkeit und auf Grund besonderer politischen Situationen vom Vorstand einberufen.

Anträge an die Mitgliederversammlung können von jedem Mitglied des Ortsvereins gestellt werden.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen , wenn dies von Mitgliedern mit Angabe von Gründen beantragt wird.

 

§ 5 Der Ortsvereinsvorstand

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von höchstens 2 Jahre gewählt. Er setzt sich zusammen aus :

- dem/der Vorsitzenden/e

- 1 Stellvertreter/innen  

- dem/der Kassierer/in

- dem/der Schriftführer/in

- dem/der Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit

- einer von der Mitgliederversammlung festzusetzenden weiteren Zahl von Beisitzern/innen

Die Wahl erfolgt in entsprechender Reihenfolge nach Maßgabe der Wahlordnung (Organisationsstatut der SPD) . Zur Prüfung der Kassengeschäfte werden 2 Revisoren/innen gewählt.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Ortsvereins . Er trägt die Verantwortung für die politischen und organisatorischen Aufgaben und sichert die Zusammenarbeit zwischen der Parteiorganisation, der Stadtratsfraktion und den Arbeitsgemeinschaften. Er sorgt für die Ausführung und Verwirklichung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit .

Vorstandssitzungen finden mit Ausnahme der Ferienzeit mindestens alle 3 Monate statt, zur Wahrnehmung der laufenden Aufgaben. Über die Sitzungen wird ein Protokoll geführt. Vorstandssitzungen finden unter Beachtung der G.O. von NRW ( § 33,Tagesordnung und Öffentlichkeit der Ratssitzungen) parteiöffentlich statt, d. h. sie tagen gegebenenfalls in einem öffentlichen und einem nichtöffentlichem Teil.

Der Vorstand und weitere Delegierte vertreten die kommunal-politischen Interessen des Ortsvereins gemäß dem Auftrag der Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften, die für besondere Aufgaben auf Beschluss des Ortsvereinsvorstandes oder übergeordneter Parteivorstände gebildet werden , organisieren sich entsprechend dem Organisationsaufbau der Partei.

Für sie gelten die Grundsätze und Arbeitsrichtlinien , die der Parteivorstand hierfür erlässt. ( Organisationsstatut § 10 )

 

§ 7 Schlussbestimmungen

Alle weiteren Fragen regeln sich nach dem Organisationsstatut der SPD und der Satzung des Bezirks Mittelrhein .

Diese Satzung kann nur von einer Mitgliederversammlung des Ortsvereins mit Zweidrittelmehrheit geändert werden .

 

Diese Satzung tritt am 02.06.2021 in Kraft.

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